Allgemeine Geschaftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Leistungserbringung der Movido Media Verlag GmbH, Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf (im Folgenden „Movido“) gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden „Auftraggeber“) betreffend die bei Movido beauftragten Dienstleistungen und damit verbundenen Nebenleistungen.
- 1 Angebote, Leistung und Umfang
- 1.1 Sämtliche Angebote durch Movido (Broschüren, Werbematerialien, telefonisch unterbreitete Angebote etc.) verstehen sich als freibleibend und unverbindlich. Vertragsbegründend ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung durch die Movido, oder die in §2.2 aufgeführten Fälle.
- 1.2 Ein Vertrag mit der Movido kommt erst zustande Indem der Auftraggeber seinen Auftrag schriftlich, elektronisch oder telefonisch an Movido übermittelt, gibt er ein Angebot ab. Ein telefonisches Angebot kann durch Movido am Telefon angenommen werden und wird sodann schriftlich bestätigt. Bei schriftlichen oder elektronischen Angeboten kommt der Vertrag zwischen Movido und dem Auftraggeber erst zu Stande, sobald Movido das Angebot des Auftraggebers schriftlich per Brief oder per Email annimmt.
1.3.1 Für die in §1.2 aufgeführten Fälle kommt zwischen der Movido und dem Auftraggeber ein Dienstleistungsvertrag nach §611 BGB zustande.
1.3.2 Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg.
1.4 Movido muss nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen eines Auftrages nicht akzeptieren. Geschieht dies dennoch, kann die Movido mangels anderer Vereinbarung die zusätzlichen Leistungen nach den jeweils geltenden Stundensätzen der eingesetzten Fachkräfte abrechnen.
1.5 Soweit die Movido entgeltfreie Dienste oder Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
1.6 Movido ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Sofern dies geschieht, werden diese Erfüllungsgehilfen nicht Vertragspartner des Auftraggebers.
1.7 Gegenstand des Vertrages zwischen Movido und dem Auftraggeber ist die Erstellung und Pflege sowie optimierung von von Firmeneinträgen, Profilen und Angaben in Online-Verzeichnissen, Branchenbüchern, Kartenanbietern, Bewertungsseiten, sozialen Netzwerken bei Webseiten Dritter – nachfolgend „Verzeichnisse“ genannt – durch Movido. Hierzu bemüht Movido sich um die Erstellung und Pflege der Einträge bei möglichst vielen der populären Verzeichnisse.
Aus technischen und anderen Gründen kann nicht bei allen im Internet existierenden Verzeichnissen die Eintragung und Pflege vorgenommen werden.
Movido wird soweit technisch möglich, dafür Sorge tragen, dass auch bestehende Alt-Eintragungen aktualisiert werden. Hierfür kann im Einzelfall die Mitwirkung des Auftraggebers dahingehend erforderlich sein, dass zur Bearbeitung bestehender Eintragungen existierende Zugangsdaten an Movido übermittelt werden, bzw. dass veraltete Eintragungen gelöscht werden, um einen Neueintrag technisch zu ermöglichen. Unterlässt der Auftraggeber eine solche erforderliche Mitwirkung, so kann eine Aktualisierung bestehender Alt-Einträge nicht in jedem Fall durch Movido gewährleistet werden. Movido übermittelt nach Vertragsschluss, die von dem Auftraggeber angegebenen Daten wie Firmenname, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten, etc. an die Verzeichnisse. Der Auftraggeber bevollmächtigt Movido, zum Zwecke der Übermittlung und Veröffentlichung der Daten gegenüber den Verzeichnissen, in seinem Namen aufzutreten.
Welche Verzeichnisse durch die Movido gepflegt werden richtet sich unter anderem nach deren jeweiligen, auch technischen, Verfügbarkeit, sowie nach Branche und Angaben des Auftraggebers.
Sollte die Eintragung in eins oder mehrere der Verzeichnisse durch das jeweilige Verzeichniss unmöglich sein, gilt die Dienstleistung der Movido für dieses konkrete Verzeichniss als erledigt.
Es besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Eintragung in einen bestimmten (Branchen-) Verzeichnisdienst, sofern in der Auftragsbestätigung nichts gegenteiliges vereinbart wurde.
Die jeweiligen Entgelte der Eintragungs- und Aktualisierungsdienstleistungen sind der Homepage bzw. den Angeboten der Movido zu entnehmen.
Movido gewährt dem Auftraggeber für die gesamte Vertragslaufzeit kostenlosen Support.
Die jeweils eingerichteten Servicerufnummern sind zweckgebunden. Serviceanfragen können jedoch nur unter den für den jeweiligen Zweck kommunizierten Rufnummern sowie den auf der Homepage der Movido angegebenen Service-Zeiten angenommen werden.
Für eingestellte Inhalte (Texte, Bilder, Daten, Preise) ist alleine der Auftraggeber verantwortlich.
Der Auftraggeber ist zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe seiner bei der Registrierung angegebenen Daten verpflichtet. Bei einer Änderung der erhobenen Daten hat das Unternehmen diese Änderungen an Movido unverzüglich durch die angebotenen Formulare, bei Nichtverfügbarkeit per Email mitzuteilen.
1.8 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Daten zum Zwecke der Eintragung an Dritte (die Verzeichnisse oder Eintragungsdienstleister) übermittelt werden.
1.9 Der Auftraggeber verpflichtet sich die angegebenen Daten mindestens einmal je Quartal auf Richtigkeit zu überprüfen.
1.10
1.11 Für alle übermittelten Inhalte überlässt der Auftraggeber der Movido die einfachen, räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte für die Dauer des Vertragsverhältnisses bzw. des Nutzungsverhältnisses zzgl. 24 Monate die für die Erfüllung der Dienstleistung erforderlich ist. Dies beinhaltet auch die Vervielfältigung, Bearbeitung und Veröffentlichung der Inhalte.
1.12 Für den Fall dass die Movido durch Dritte in Anspruch genommen wird, weil der Auftraggeber seine Verpflichtungen der Nutzungsrechtseinräumung schuldhaft verletzt hat, hält der Auftraggeber die Movido von jeglicher Haftung, Kosten und Verfahrenskosten in vollem Umfang und in voller Höhe frei.
- 2 Vertragslaufzeit (Laufzeit) und Kündigung
Die Grundlage der vertraglichen Leistung ergibt sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Einzelheiten, Laufzeiten und Preise der geschuldeten Dienstleistungen ergeben sich aus dem konkreten Vertrag bzw. ergänzend aus den Leistungsbeschreibungen auf der Movido-Website. Der Vertrag verlängert sich jeweils um den Zeitraum, der aktuellen Laufzeit des Vertrags entspricht. Gratismonate sind von der Vertragsverlängerung ausgeschlossen. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung ist in Textform (§ 126b BGB) zu erklären. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Movido kann nicht garantieren, dass nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die von Movido erstellten Profile weiterhin in gleicher Form veröffentlicht bleiben. Es kann dazu kommen, dass sich Erscheinungsbild und Inhalte von Profilen nach Vertragsbeendigung verändern oder auch in einzelnen Fällen Alt-Profile wieder aufleben. Movido rät den Auftraggebern daher dazu, nach einer Vertragsbeendigung selbständig die laufende und dauerhafte Überwachung und Aktualisierung bzw. Korrektur von Profilen sicherzustellen, um die durch die Zusammenarbeit mit Movido gewonnenen Präsenzverbesserungen auch dauerhaft zu gewährleisten. Aufgrund der vertraglichen und technischen Anbindungen an Verzeichnisse sind durch Movido gepflegte und an die Verzeichnisse übermittelte Profile für bis zu 12 Monate ab Übermittlung an die Verzeichnisse technisch als Movido-gepflegte Profile bei Verzeichnissen hinterlegt.
- 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Der Einrichtungspreis ist ohne Abzug sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
3.2 Die für die Nutzung der unter §2 näher erläuterten Leistung berechneten, Preise setzen sich aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr und einer monatlichen Nutzungspauschale zusammen.
3.3 Je nach gewähltem Paket kann die monatliche Nutzungspauschale oder die Einrichtungsgebühr entfallen. Näheres regelt die jeweilige Auftragsbestätigung.
3.4 Die Nutzungspauschale ist nach Rechnungsstellung, spätestens mit der Bereitstellung der Dienstleistung fällig.
3.5 Die Zahlung der Rechnung erfolgt durch Überweisung auf ein Geschäftskonto der Movido oder durch Lastschrift zu Gunsten von Movido. Weitere Zahlungsarten, insbesondere Wechsel, Sachgüter, Guthaben oder Abtretung von Forderungen an Dritte werden nicht akzeptiert.
3.6 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die Movido berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Falls die Movido in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist die Movido berechtigt, diesen geltend zu machen.
3.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Movido anerkannt wurden sind.
3.8 Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.9 Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert oder erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, so ist eine Abschlagszahlung von 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung fällig sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.10
3.11 Änderungen, die durch den Auftraggeber entstehen und vom ursprünglichen Auftrag und Angebot abweichen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.12 Die vom Movido veröffentlichten, angebotenen oder berechneten Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer – sofern nicht anders ausgewiesen. Skonto wird nicht gewährt und in jedem Fall nachbelastet.
3.13 Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung eines Teilbetrages aus dem Vertrag schuldhaft in Zahlungsverzug, so wird der gesamte bis zum Vertragsende noch offen stehende Betrag zur sofortigen Zahlung fällig.
3.14 Für diesen Fall hat die Movido das Recht, den Vertrag fristlos zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen.
3.15 Für Mahnungen wird ein zusätzliches Entgelt von 10,00 EUR berechnet. Evtl. entstandene Kosten (Rücklastschriftgebühren o.Ä.) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- 4 Haftung und Gewährleistung
4.1 Der Auftraggeber stellt Movido von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung von Rechten Dritter oder gesetz- oder vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers oder dessen Gehilfen gegen Movido geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Übernahme der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten. In diesem Zusammenhang weisen wir insbesondere auf die Pflichten des Kunden nach §6 hin.
4.2 Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der übermittelten Daten, die Veröffentlichungsdauer und die Art der Veröffentlichungsdarstellung hängt vom einzelnen Verzeichnis ab und kann durch Movido nicht in jedem Fall beeinflusst werden. Movido kann in diesen Fällen nur eine ordnungsgemäße Übermittlung der Daten des Kunden an die Verzeichnisse gewährleisten. Mit der korrekten Übermittlung der von dem Auftraggeber angegebenen Daten an diese Verzeichnisse gilt die vertragliche Leistung durch Movido als erbracht.
4.3 Movido haftet nur für Schäden, die von Movido, seinen gesetzlichen Vertretern oder einem seiner Erfüllungsgehilfen, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind, es sei denn, es handelt sich um eine vertragswesentliche Pflicht. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Dies gilt sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche Ansprüche. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bleibt unberührt.
4.4 Erfolgte die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Movido der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden begrenzt, maximal aber auf die im jeweiligen Vertragsjahr vom Kunden erhaltenen Beträge. Movido schuldet nur die ordnungsgemäße Übermittlung der Daten an die Verzeichnisse, und übernimmt, soweit diese erfolgt ist, dementsprechend auch keine Haftung für die Leistungen, d.h. insbesondere die ordnungsgemäßen Veröffentlichungen durch die Verzeichnisse oder für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen durch die Verzeichnisse.
- 5 Pflichten des Kunden / Mitwirkung
5.1 Der Auftraggeber stellt Movido alle für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien im Voraus zur Verfügung. Hierbei hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass die übermittelten Unterlagen, Informationen und Materialien zutreffen und frei von Fehlern sind. Eine Haftung von Movido auf Grund der Verarbeitung etwaiger fehlerhafter Informationen, Unterlagen oder Materialien ist ausgeschlossen.
5.2 Alle Firmenprofildaten und zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien werden vor der Übermittlung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Sofern hierbei ein Rechtsverstoß oder ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt oder möglich ist, ist Movido befugt, die Verarbeitung dieser Informationen oder Materialien abzulehnen. Movido hat den Auftraggeber hierüber zu informieren.
5.3 Der Auftraggeber sichert nach bestem Wissen zu, dass (a) er befugt ist, diese Vereinbarung einzugehen, (b) die Firmenprofildaten, Marken und Logos eingeschlossen, sowie alle weiteren zur Verfügung gestellten Materialien, Informationen und Unterlagen frei von Lasten, Rechten oder Interessen Dritter sind sowie geeignet sind für die Einbindung in alle Produkte der Verzeichnispartner, (c) die Firmenprofildaten weder Viren, Spyware oder andere schädliche Quellcodes oder Materialien enthalten und frei von Fehlern oder Datenungenauigkeiten sind, (d) er alle Inhalte, Zustimmungen, Genehmigungen, Zulassungen und Freistellungen erhalten hat und aufrecht erhalten wird, die nötig sind, um die Verpflichtungen dieser Vereinbarung zu erfüllen, (e) die Ausübung seiner
Verpflichtungen keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere Rechte aus geistigem Eigentum, oder seinen bestehenden Verpflichtungen oder Vereinbarungen widerspricht oder diese behindert, (f) die Firmenprofildaten in keiner Weise rechtswidrig, belästigend, obszön, pornografisch, Gewalt verherrlichend, jugendgefährdend oder in sonstiger Weise unangemessen sind oder Rechte Dritter verletzen.
5.4 Im Falle einer Verletzung vorstehender Pflichten hat der Auftraggeber Movido, sowie die Verzeichnispartner, von allen Ansprüchen Dritter, die auf dieser Pflichtverletzung beruhen, sowie von den Kosten, die auf Grund der Geltendmachung der Ansprüche Dritter, insbesondere Rechtsberatungskosten, entstehen, freizustellen, sofern der Auftraggeber nicht nachweisen kann, dass Movido oder der Verzeichnispartner die Rechtsverletzung vollständig oder teilweise zu vertreten hat.
5.5 Die Parteien werden sich unverzüglich unterrichten, sobald sie von einem solchen Anspruch Kenntnis erlangen. Wenn der Auftraggeber, Movido und/oder ein Verzeichnispartner einem solchen Anspruch gegenübersteht, oder wenn der Auftraggeber denkt, die Firmenprofildaten könnten Rechte Dritter aus geistigem Eigentum verletzen, soll der Auftraggeber sofort nach Kenntniserlangung auf seine Kosten (i) das Nutzungsrecht an den Firmenprofildaten für Movido, den Verzeichnispartner und seine Partnerunternehmen beschaffen, oder (ii) die betroffenen Daten löschen, ersetzen oder verändern, so dass sie keine Rechte mehr verletzen.
- 6 Lieferbedingungen
6.1 In Korrespondenz, Angeboten und Verträgen genannte Fertigstellungs- oder Liefertermine sind unverbindlich, wenn die Verbindlichkeit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
6.2 Movido haftet nicht für Verzögerungen, die bei sorgfältiger Betriebsführung nicht vermeidbar sind, insbesondere nicht für unvorhersehbare Verzögerungen wegen höherer Gewalt, technischer Störungen wie unverschuldetem Geräteausfall oder Arbeitskämpfen.
6.3 Im übrigen beschränken sich Ansprüche des Auftraggebers auf eine der Verzögerung angemessene Minderung des vereinbarten Preises oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn die vereinbarte Leistung wegen besonderer Umstände wegen der Verzögerung für den Auftraggeber keinen Wert hätte, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.4 Die allgemeinen Haftungsbeschränkungen bleiben hiervon unberührt.
6.5 Movido ist in jedem Fall zu Teilleistungen berechtigt.
6.6 Der Beginn der vom Movido angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiterhin die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Movido berechtigt, den dem Dienstleister insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
6.7 Movido haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines vom Movido zu vertretenden Lieferverzugs der Auftraggeber berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Movido haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer vom Movido zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht.
6.8 Sofern der Lieferverzug nicht auf einer vom Movido zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung seitens der Movido auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.9 Movido haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der vom Movido zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.10 Wird der Versand, bzw. die Bereitstellung bzw. die Leistung, auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versand- bzw. der Bereitstellungsbereitschaft auf ihn über.
6.11 Der Auftraggeber verpflichtet sich zusätzlich alle für das Produkt notwendigen Informationen, insbesondere Texte und Bilder, die für die Bereitstellung des Produktes notwendig sind in das vom Movido zur Verfügung gestellte System innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss (siehe §6) einzutragen.
6.12 Sollte der Auftraggeber der Movido nicht alle nötigen Informationen innerhalb der angegeben Fristen zur Verfügung gestellt haben, ist die Movido berechtigt mit den ihm bekannten Daten des Auftraggebers seine Dienstleistung zu erbringen.
6.13 Nachträgliche Änderungen werden zusätzlich berechnet.
- 7 Datenschutz
7.1 Der Auftraggeber ist hiermit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up – und Downloads) von Movido während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis.
7.2 Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt die Movido auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Dienstleistungen.
7.3 Der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
7.4 Die Movido verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig Auskunft zu erteilen.
7.6 Movido wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Auftraggebers ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten.
7.7 Dies gilt nicht für Anzeigentexte, Suchbegriffe und Werbematerialien die der Auftraggeber der Movido zur Verfügung gestellt hat.
7.9 Dies gilt nur insoweit nicht, als die Movido gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht.
7.10
7.11 Movido weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass die Movido das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Der Auftraggeber ist verpflichtet seine Kunden darauf hinzuweisen, dass die Movido berechtigt ist, sie im Rahmen von Marktforschungszwecken und zur Verbesserung des Angebots zu kontaktieren. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Auftraggeber deshalb selbst Sorge.
- 8 Bonitätsprüfung
8.1 Movido arbeitet mit Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zusammen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass von Movido bei diesen Unternehmen Auskünfte über ihn eingeholt werden können. Der Auftraggeber willigt mit seiner Unterschrift bei Auftragserteilung darin ein, dass die Movido der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) oder vergleichbaren Auskunfteien Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Beendigung des Vertrages übermittelt.
8.2 Unabhängig davon wird die Movido der Schufa bzw. vergleichbaren Auskunfteien auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dieses nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
8.3 Die Schufa speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im europäischen Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der Schufa sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die Schufa auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren.
Die Schufa stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt Schufa Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann Schufa ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (sog. Score-Verfahren).
8.4 Movido benennt dem Auftraggeber auf Anfrage die Anschriften dieser Unternehmen, die dem Auftraggeber auch Auskunft über die Daten erteilen können, welche über ihn gespeichert sind.
- 9 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Sämtliche Verträge und Geschäfte zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich deutschem Recht, mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen Rechts, die auf anderes Recht verweisen.
Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz der Movido, aktuell Düsseldorf.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf o.g. Verträgen und Geschäften, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien (der Movido und Vollkaufleuten, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts) ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung, ist Düsseldorf, Movido kann Klagen auch am Wohn- oder Geschäftsort des Kunden erheben.
- 10 Schlussbestimmungen
10.1 Bei einem Verstoß des Auftraggebers gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Movido zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt.
10.2 Movido ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen ab Versand gelten die Änderungen als genehmigt.
10.3 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.
10.4 Movido behält sich das Recht vor, Änderungen der Geschäftsbedingungen und/oder der Leistungsbeschreibung(en) vorzunehmen, wenn und soweit unvorhersehbare Entwicklungen, der Movido nicht veranlasst und auf die er keinen Einfluss hat, dies erforderlich machen und die bei Vertragsschluss bestehende Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht bedeutend gestört wird. Nicht von dem Änderungsrecht umfasst sind wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, wie Art und Umfang des vereinbarten Produkts, Vertragslaufzeit und Kündigung.
10.5 Die jeweils gültige Preisliste ist jederzeit über den Dienstleister anforderbar.
Düsseldorf, den 05.06.2017